Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Die folgenden Fragen werden von unseren
neuen Bewohnern und Ihre Angehörigen häufig gestellt.

Wie ist es um die Verfügbarkeit von Einzelzimmern bestellt?

Der Löhlbacher Hof ist mit 20 Einzelzimmern und 22 Doppelzimmern ausgestattet.

Die gegenwärtige Verfügbarkeit der Einzelzimmer für Ihre Angehörigen können Sie gerne unter der Telefonnummer 06455/914-0 oder per E-Mail an mail@loehlbacher-hof.de erfragen.

Hinweis:
Auch Doppelzimmer sind im Löhlbacher Hof sehr beliebt.
Viele Bewohner schätzen den Austausch und die Geselligkeit, die das Leben in einem Doppelzimmer mit sich bringt.
So ist es keine Seltenheit, dass Bewohner sich im Laufe der Zeit von einem Einzelzimmer in ein Doppelzimmer umbuchen lassen.

Die folgenden Seiten gehen ebenfalls auf das Thema Einzelzimmer ein:

• Informationsseite „Zimmer“
• Bildgalerie

 

Kann man eigene Möbel und persönliche Dinge mitbringen?
Das empfehlen wir sogar.
Um für Ihre Angehörigen eine vertraute und persönliche Atmosphäre in der neuen Umgebung zu schaffen, ist die Ausstattung mit eigenen Möbeln und persönlichen Dingen sehr wünschenswert.


Diese Möbel gehören zu unserer Standardausstattung:

• Bett (kann nicht ausgetauscht werden)
• Nachttisch (kann nicht ausgetauscht werden)
• Kleiderschrank
• Tisch
• 2 Stühle

 

Wie sind die Besuchszeiten geregelt?

Das Heim ist täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Besucher geöffnet.

Wird das Essen selber gekocht?

Ja.
Unsere Küchenteam bereitet das abwechslungsreiche Essen für unsere Bewohner zu. 
Dabei verwenden wir überwiegend regionale Produkte.

Für eine schmackhafte und gesunde Mahlzeit ist uns folgendes wichtig:

  • Die Menügestaltung richtet sich nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen.
  • Es werden nur Zutaten guter Qualität eingesetzt.
Wie erhalte ich Hilfe, wenn es um die Kosten geht – zum Beispiel beim Stellen von Anträgen?

Die Kostenhilfe für den Heimaufenthalt wird individuell vom Sozialamt berechnet.
Die Höhe richtet sich nach den Vermögensverhältnissen des Bewohners.

Eine umfangreiche Schilderung der möglichen Ünterstützung finden Sie in der Broschüre „Sozialhilfe“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Besonders interessant ist hierbei das Kapitel „Hilfe zur Pflege“ auf Seite 65 der PDF.

Haben Sie weiterführende Fragen oder benötigen Sie Hilfe beim Stellen von Anträgen ?
Gerne helfen wir Ihnen soweit es uns möglich ist.

 

Welche Leistungen werden vom Haus übernommen, was muss selber getan werden?

Der Löhlbacher Hof übernimmt die Reinigung der Bewohnerzimmer und der Einrichtung, sowie die Wäscheversorgung der Bettwäsche und Handtücher.

Die Reinigung der Wäsche der Bewohner kann auf Wunsch kostenlos vom Löhlbacher Hof übernommen werden.

Ist ein Friseurbesuch oder auch Fußpflege im Hause möglich?

Beides ist möglich.
In regelmäßigen Abständen kommt eine Friseurin und Podologin in unsere Einrichtung und bietet ihre Dienstleistung an.

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